Zuständigkeiten Nachlassgericht
Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers bzw. des aktuellen gewöhnlichen Aufenthalts des Testators (üblicherweise der Wohnort).
Die Zuständigkeit der Serviceeinheiten richtet sich bei dem Amtsgericht Hannover nach dem Nachnamen des Erblassers bzw. des Testators:
Die Telefonnummer lautet: 0511- 347 + Durchwahl
Buchstabe des Erblassers/Testators |
Durchwahl |
C, N, P, T, Lws |
2021 |
I, Q, U, V |
2263 |
D, E, G |
3338 |
O, Sch, X-Z |
3337 |
F, W |
2262 |
L, S |
2260 |
A, H, Sp |
3335 |
K |
3336 |
I, J, R, St |
2261 |
B |
3340 |
Ein Email-Versand ist in Rechtssachen aus rechtlichen Gründen nicht möglich!
Haben Sie bereits ein Schreiben vom Nachlassgericht erhalten, finden Sie dort die Geschäftsnummer und die entsprechenden Rufnummer.