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Zuständigkeiten

Einführung / Graphische Darstellung des Instanzenzuges


Das Amtsgericht Hannover ist zuständig für die Städte Hannover, Hemmingen, Laatzen, Langenhagen und Seelze und Teil der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Es hat sich damit in erster Linie mit Zivil- und Strafsachen, aber auch mit den Angelegenheiten und Verfahren der sog. freiwilligen Gerichtsbarkeit zu beschäftigen. Zu den Zivilsachen gehören z. B. auch die Familien-, Miet- und Insolvenzverfahren. In Zivilsachen ist das Amtsgericht zuständig für Prozesse mit einem Streitwert bis zu 5000,- € sowie unabhängig vom Streitwert für alle Wohnungsmietprozesse. In Familiensachen (z.B. Scheidungen, Sorgerechts- , Kindschafts- , Hausratsverfahren) ist das Amtsgericht ausschließlich zuständig. In Strafsachen, zu denen auch die Ordnungswidrigkeitenverfahren gehören, ist das Amtsgericht zuständig, wenn eine Freiheitsstrafe bis zu 4 Jahren zu erwarten ist. Die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit umfassen ein weites Spektrum wie z. B. Betreuungs- und Vormundschaftssachen, Nachlasssachen, Wohnungseigentumssachen, Landwirtschaftssachen, Hinterlegungssachen, Aufgebotssachen. Ferner gehören zum Amtsgericht Hannover das Grundbuchamt, das Handelsregister sowie die Gerichtsvollzieherverteilungsstelle.

Weitere Informationen zu den Aufgaben finden Sie im Landesjustizportal. Nicht zu der ordentlichen Gerichtsbarkeit gehören die Fachgerichte der Verwaltungs-, Finanz-, Sozial- und Arbeitsgerichtsbarkeit sowie das Patentgericht.

Der nachfolgenden Übersicht können Sie den Standort des Amtsgerichts als Teil der Gerichtsbarkeiten entnehmen.

Gerichtsbarkeiten in der Bundesrepublik Deutschland

Der Orientierung über den Instanzenzug und die jeweilige Besetzung der Gerichte dienen die folgenden Schaubilder zu den Instanzenzügen:

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